Berufsfachschule – Fachrichtung Kinderpflege (Vollzeit)

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

dieser Bildungsgang ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • Interesse an der Arbeit mit Kindern haben
  • eine praxisnahe Qualifikation als Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher wünschen
  • eine Berufsausbildung im pädagogischen Bereich suchen.
Als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ üben Sie als pädagogische Ergänzungskraft unterstützende Tätigkeit bei der Erziehung, Pflege und Versorgung von Kindern aus. Einsatzorte sind Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Aufnahmevoraussetzungen

Sie benötigen mindestens den Ersten Schulabschluss.

Unterricht
Unser Unterrichtsziel ist es, Sie in handlungsorientierten Lernfeldern zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernenund Arbeiten zu befähigen. Wir unterstützen Sie bei dem Erwerb der im Berufsfeld erforderlichen Fach-, Sozial-, Personal- und Medienkompetenz.

Ihre Fachdisziplinen im berufsbezogenen Lernbereich sind
• Sozialpädagogik
• Gesundheitsförderung und Pflege
• Arbeitsorganisation und Recht
• Mathematik
• Englisch

Im berufsübergreifenden Lernbereich werden Sie unterrichtet in
• Deutsch/Kommunikation
• Religionslehre
• Sport/Gesundheitsförderung
• Politik/Gesellschaftslehre.

Im Differenzierungsbereich erhalten Sie Unterricht in den Bereichen Musik und Kunst.

Im ersten Ausbildungsabschnitt absolvieren Sie Praktika in einer Kindertageseinrichtung (3-6 Jahre). Im zweiten Ausbildungsabschnitt folgen Praktika entweder in zertifizierten Kindertagespflegestellen (Tagesmutter/Tagesvater) oder in einer Bereitschaftspflegefamilie.

Die Praktika dürfen nur nach Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und nach Vorlage eines Impfpasses, in dem der ausreichende Impfschutz gegen eine Masernerkrankung bescheinigt ist, abgeleistet werden. Daher muss dieses Zeugnis bis zum ersten Schultag vorgelegt werden. Sie können das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis erst mit dem Zusageschreiben der Schule beantragen.

Ihre Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.

Berufliche Qualifikation und schulischer Abschluss

Sie erwerben
• den Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ mit dem Hinweis der fachlichen Qualifikation für die Kindertagespflege

und
• den Erweiterten Ersten Schulabschluss

oder
• den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn Sie die erforderlichen Leistungen erbringen.

Weiterführende Ausbildungsmöglichkeit
Im Anschluss an diesen Bildungsgang können Sie die Fachschule des Sozialwesens – Fachrichtung Sozialpädagogik (Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“/zum „Staatlich anerkannten Erzieher“) besuchen, wenn Sie den Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben.

Persönliche Beratung: 

Weitere Informationen:

Der aktuelle Flyer…