Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger – Berufsfachschule – Fachrichtung Kinderpflege.
Was bedeutet praxisintegrierte Ausbildungsform?
1. Ausbildungsjahr:
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
| Schule | Schule | Schule | Kita | Kita |
2. Ausbildungsjahr:
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
| Kita | Kita | Kita | Schule | Schule |
So bewerben Sie sich:
Bewerbungen sind ab sofort für das kommende Schuljahr schriftlich möglich.
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- Tabellarischen Lebenslauf mit Foto
- Fotokopie des Personalausweises
- Fotokopie des Impfpasses (Nachweis über die Masernschutzimpfung)
- Beglaubigte Zeugniskopie (mind. Erster Schulabschluss)
- Falls vorhanden, Bescheinigung über praktische Tätigkeiten oder Arbeitszeugnis (Praktikum, FSJ, …)
- Arbeitsvertrag eines Trägers oder einer Tageseinrichtung für Kinder
Liebe Schülerin, lieber Schüler,
dieser Bildungsgang ist für Sie geeignet, wenn Sie
- Interesse an der Arbeit mit Kindern haben
- eine praxisnahe Qualifikation als Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher wünschen
- eine Berufsausbildung im pädagogischen Bereich suchen.
Aufnahmevoraussetzungen
Sie benötigen mindestens den Ersten Schulabschluss und einen Arbeitsvertrag eines Trägers einer Kindertageseinrichtung.Die Ausbildung darf nur nach Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und nach Vorlage eines Impfpasses, in dem der ausreichende Impfschutz gegen eine Masernerkrankung bescheinigt ist, abgeleistet werden. Daher muss dieses Zeugnis bis zum ersten Schultag vorgelegt werden. Sie können das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis erst mit dem Zusageschreiben der Schule beantragen.
Unterricht
Unser Unterrichtsziel ist es, Sie in handlungsorientierten Lernfeldern zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen und Arbeiten zu befähigen. Wir unterstützen Sie bei dem Erwerb der im Berufsfeld erforderlichen Fach-, Sozial-, Personal- und Medienkompetenz.
Ihre Fachdisziplinen im berufsbezogenen Lernbereich sind
• Sozialpädagogik
• Gesundheitsförderung und Pflege
• Arbeitsorganisation und Recht
• Mathematik
• Englisch.
Im berufsübergreifenden Lernbereich werden Sie unterrichtet in
• Deutsch/Kommunikation
• Religionslehre
• Sport/Gesundheitsförderung
• Politik/Gesellschaftslehre.
Im Differenzierungsbereich erhalten Sie Unterricht in den Bereichen Musik und Kunst.
Ihre Ausbildung endet nach zwei Jahren mit einer staatlichen Abschlussprüfung.
Digitale Bildung
Im Unterricht werden schülereigene Tablets bzw. Notebooks für Präsentationen, Recherchen, Rechenoperationen, Kommunikation usw. eingesetzt.
Für den Unterricht ist ein schülereigenes Tablet/Notebook mitzubringen, das folgende Mindestanforderung erfüllt:
• 7,9 Zoll oder größer
• WLAN-fähig
• portabel
• schnelle Einsatzbereitschaft
• aktuelles Betriebssystem, das für den Betrieb von Microsoft Office-Apps geeignet ist
• Akkulaufzeit, die den Betrieb des Geräts während eines ganzen Schultages gewährleistet
Berufliche Qualifikation und schulischer Abschluss
Sie erwerben den Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ mit dem Hinweis der fachlichen Qualifikation für die Kindertagespflege
und
den Erweiterten Ersten Schulabschluss
oder
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn Sie die erforderlichen Leistungen erbringen.
Weiterführende Ausbildungsmöglichkeit
Im Anschluss an diesen Bildungsgang können Sie die Fachschule des Sozialwesens – Fachrichtung Sozialpädagogik (Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“/zum „Staatlich anerkannten Erzieher“) besuchen, wenn Sie den Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben.
Persönliche Beratung:
Der aktuelle Flyer als PDF…

