Friseurin/Friseur

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

Sie möchten eine Ausbildung zur Friseurin/zum Friseur beginnen. Ihre Ausbildung findet in Ihrem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule am Berufskolleg Iserlohn statt. Sie besuchen im ersten und zweiten Ausbildungsjahr im 14-tägigen Wechsel an zwei Tagen bzw. an einem Tag die Berufsschule, im dritten Ausbildungsjahr an einem Tag.
In der Berufsschule lernen Sie sowohl die Fachtheorie als auch Fachpraxis kennen. So können Sie Ihre Kenntnisse sofort anwenden.

Unterricht
Ihre Unterrichtsfächer im berufsbezogenen Lernbereich sind
• Farb- und Formveränderung
• Pflege und Gestaltung
• Salon- und Kundenmanagement
• Wirtschafts- und Betriebslehre
• fremdsprachliche Kommunikation.

Im berufsübergreifenden Lernbereich werden Sie unterrichtet in
• Deutsch/Kommunikation
• Religionslehre
• Sport/Gesundheitsförderung
• Politik/Gesellschaftslehre.

Abschluss
Sie erwerben mit dem Berufsschulabschluss

einen dem Ersten Erweiterten Schulabschluss gleichwertigen Abschluss, wenn Sie
• höchstens eine mangelhafte Leistung auf dem Berufsschulabschlusszeugnis haben

oder
einen dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Abschluss, wenn Sie
• eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen
• die Berufsabschlussprüfung bestanden haben
• und die Englischkenntnisse nachweisen, die für den mittleren Schulabschluss erforderlich sind

oder
einen dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikation gleichwertigen Abschluss, wenn Sie
• eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreichen
• die Berufsabschlussprüfung bestanden haben
• und die Englischkenntnisse nachweisen, die für mittleren Schulabschluss erforderlich sind.

Abschlüsse in der Berufsschule
Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule wird durch ein Berufsschulabschlusszeugnis dokumentiert. Mit dem Berufsschulabschlusswird ein dem Erweiterten Ersten Schulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. Der Erwerb des mitt­leren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und der Erwerb der Be­rechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sind bei entsprechender Berufsschulabschlussnote, bestandener Berufsabschlussprüfung und Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse möglich.

Persönliche Beratung:

 

Weitere Informationen

Der aktuelle Flyer als PDF…