Medizinische(r) Fachangestellte(r)

Unterricht in der Berufsschule

Ihr Ausbildungsbetrieb, die Berufsschule und Sie selbst tragen dafür Sorge, dass Sie die o. g. Kompetenzen und Fähigkeiten erreichen.

In der Berufsschule werden Sie in den folgenden Bereichen unterrichtet:
• Medizinische Assistenz
• Labor
• Patientenbetreuung und Abrechnung
• Wirtschafts- und Sozialprozesse
• Praxismanagement
• Qualitätsmanagement.

Zusätzlich werden Ihnen im allgemeinen Bereich weiterführende Inhalte vermittelt. Hierzu gehören die Fächer:
• Deutsch/Kommunikation
• Politik/Gesellschaftslehre
• Sport/Gesundheitsförderung
• Religion
• Englisch

Abschlüsse in der Berufsschule
Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule wird durch ein Berufsschulabschlusszeugnis dokumentiert. Mit dem Berufsschulabschlusswird ein dem Erweiterten Ersten Schulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. Der Erwerb des mitt­leren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und der Erwerb der Be­rechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sind bei entsprechender Berufsschulabschlussnote, bestandener Berufsabschlussprüfung und Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse möglich.

Nähere Informationen erhalten alle Auszubildenden am Anfang des Schuljahres.

Berufsabschluss und weitere Qualifikationen
Sie erhalten durch Bestehen der Abschlussprüfung den Berufsabschluss von der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit einem Prüfungszeugnis. Wenn Sie im Rahmen der Ausbildung bei uns an der Schule und im Anschluss daran bei der Ärztekammer insgesamt drei Module „Qualitätsmanagement“ erfolgreich absolviert haben, qualifizieren Sie sich als QM-Fachkraft und haben zudem die Möglichkeit, sich Teilbereiche bei weiteren Fortbildungen anrechnen zu lassen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns an der Schule und bei der zuständigen Ärztekammer.

Prüfungen
Sie werden während der Ausbildung eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung ablegen.

Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird nach 1 1/2 Ausbildungsjahren, meistens im März des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt und beinhaltet die schriftliche Bearbeitung praxisbezogener Aufgaben in den Prüfungsbereichen Arbeits- und Praxishygiene, Schutz vor Infektionskrankheiten, Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten sowie Verwaltungsarbeiten, Datenschutz und Datensicherheit. Die Ablegung der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Abschlussprüfung
Die Ausbildung endet mit der Ablegung der Abschlussprüfung vor der Ärztekammer. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil der Prüfung. Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung werden Sie in den drei Bereichen Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine komplexe Aufgabe bearbeiten, d. h. Sie müssen praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren. Zusätzlich werden Sie ein Fachgespräch über diese komplexe Aufgabe führen.

Weitere Informationen zur Prüfung erfahren Sie über die Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Fort- und Weiterbildung
Es gibt vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für den/die MFA, z. B. den Fachwirt/die Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung oder auch die Weiterbildung im Fachschulbereich zum staatlich geprüften Betriebswirt/zur staatlich geprüften Betriebswirtin mit dem Schwerpunkt „Medizinische Verwaltung“.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über die auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe oder direkt unter der Mail-Adresse mfa@aekwl.de.

Persönliche Beratung: