Schulordnung

Rechtsgrundlagen
Die Rechte und Pflichten aller am Schulleben beteiligten Personen sind im Schulgesetz NRW geregelt. Diese Rechtsvorschriften können online unter www.bass.schul-welt.de eingesehen werden. Darüber hinaus gelten für unsere Schule die HAUSORDNUNG des Schulträgers sowie folgende VERHALTENSREGELN:

Parken und Pausenbereiche

1. Kürzesten Schulweg benutzen
Nur der direkte Schulweg bietet Ihnen Versicherungsschutz! Unfälle auf dem Schulweg oder in der Schule melden Sie bitte unverzüglich der Klassenlehrkraft zur Erstattung der Unfallanzeige bei der Versicherung.

2. Unfallverhütung und Alarmfall
Melden Sie bitte drohende Gefahren sofort einer Lehrkraft, dem Hausmeisterteam oder im Schulbüro! Ihre Klassenlehrkraft gibt Ihnen den Alarmplan unserer Schule bekannt, der auch in jedem Klassenraum aushängt. Im Alarmfall ertönt eine Sirene oder es erfolgt eine Durchsage über die Lautsprecheranlage. Folgen Sie den Anweisungen der Lehrkräfte!

3. Parken von Fahrzeugen
Ihr Fahrrad können Sie auf dem unteren Schulhof vor der Sporthalle abstellen. Kraftfahrzeuge parken Sie bitte in der Tiefgarage unter der Sporthalle oder an den umliegenden Straßen. Das Parken auf den Parkplätzen der Lehrkräfte und in den Zufahrten und Rettungswegen ist nicht zulässig.

4. Aufenthalt auf dem Schulgelände
Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht gestattet. Zu Ihrer eigenen Sicherheit melden Sie bitte solche Personen, die sich unbefugt in unserer Schule aufhalten, der Aufsicht führenden Lehrkraft, dem Hausmeisterteam oder der SV.
Sie sind verpflichtet, den im Schulbüro erhältlichen Schülerausweis mitzuführen und sich auf Verlangen einer Lehrkraft, der SV oder des Hausmeisterteams auszuweisen.
Vor dem Unterricht sowie in den Pausen und Freistunden bieten Ihnen die Cafeteria, die Pausenhallen und die Schulhöfe Gelegenheit zur Entspannung und Erholung.Der Aufenthalt in den Klassenräumen und Fluren während der Pausen und Freistunden ist nicht gestattet. Ihre Klassenlehrkraft macht Sie mit dieser Regelungvertraut.

Handyordnung, Handynutzung und Verbot

5. Unsere Schule – Ihr Lernort

Sie sollen sich an Ihrem Lernort wohlfühlen; denn in angenehmer Atmosphäre lernt es sich leichter. Behandeln Sie die Einrichtungsgegenstände und Lernmittel mit großer Sorgfalt! Melden Sie jede Beschädigung einer Lehrerkraft oder dem Hausmeisterteam!

Halten Sie das Schulgebäude, die Freiflächen und Räumesauber! Entsorgen Sie Ihren Abfall verantwortungsbewusst und beachten Sie die
Mülltrennung!

6. Toiletten sauber halten

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran! Verlassen Sie die Toilette so sauber, wie Sie sie vorzufinden wünschen! Toiletten sind keine Aufenthalts- oder Raucherräume.

7. Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot

Auf dem gesamten Schulgelände einschließlich aller Schulgebäude sind das Rauchen und der Konsum von anderen Suchtmitteln jeglicher Art verboten.

Denken Sie an Ihre Gesundheit! Im Übrigen ist der Handel mit Drogen auf dem gesamten Schulgelände streng verboten! Außer der Entlassung von der Schule erfolgt Strafanzeige bei der Polizei.

Das Mitbringen und insbesondere das sichtbare Mitführen von Zigaretten, E-Liquids, Cannabis, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln sind nicht erwünscht.

8. Bild und Ton aufzeichnende Geräte, Handynutzung

Auf dem Schulgelände ist das Anfertigen von Bild- und Tonaufzeichnungen verboten. Ausnahmegenehmigungen erteilt die Schulleitung. Geräte für drahtlose Kommunikation (insb. Handys) müssen in Unterrichtsräumen ausgeschaltet sein und grundsätzlich in den Schultaschen der Schülerinnen und Schüler aufbewahrt werden. Davon abweichende Regelungen können bei Bedarf in den Bildungsgängen getroffen werden.

Bei Störungen des Unterrichts durch solche Geräte werden diese einbehalten. Über eventuellen unterrichtlichen Einsatz, z. B. zu Recherchezwecken, entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft. Bei schriftlichen Abschlussprüfungen müssen alle derartigen Geräte bei der Aufsicht abgegeben werden. Zuwiderhandlungen werden als Täuschungsversuch gewertet.

9. Waffenverbot

Das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes oder waffenähnlichen Gegenständen auf dem Schulgelände ist streng verboten! Außer der Entlassung von der Schule erfolgt Strafanzeige bei der Polizei. Bei begründetem Verdacht, dass jemand derartige Gegenstände mitführt, werden Kleidung und Taschen von der hinzugerufenen Polizei durchsucht.

Das Miteinander zählt
Die meisten von Ihnen brauchen keine Schulordnung, um sich verantwortungsbewusst und vorbildlich zu verhalten. Leider sind es immer nur wenige, die das Ansehen und den Ruf unserer Schule schädigen. Helfen Sie mit, diese „schwarzen Schafe“ zur Verantwortung zu ziehen, indem Sie einen Lehrer Ihres Vertrauens oder die SV informieren. Die Schulleitung ist Ihnen für Hinweise und konstruktive Kritik dankbar!

Wir wünschen Ihnen, dass Sie in unserer Schule eine angenehme Zeit verleben!

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